Der Begriff „Dach und Fach Mietvertrag“ bezieht sich auf einen Mietvertrag, bei dem der Mieter die Verantwortung für alle Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten am Gebäude übernimmt ausser den zwei Gewerken „Dach und Fach“.

Die Eigentümergemeinschaft ist dann für die Gewerke „Dach und Fach“ verantwortlich. Bei den meisten Mieterträgen ist die Eigentümergemeinschaft zusätzlich noch für die Instandsetzungen der tehnischen Anlagen verantwortlich wie Aufzug,  Heizungsanlage, Brandmelde- und Lichtrufanlage. Die Mietverträge variieren bei den Veranwortlichkeiten stark, so dass eine Prüfung des Vertragswerkes im Vorfeld der Kaufentscheidung sehr wichitg ist. Generell wird für den Fall einer Instandsetzungsmaßnahme innerhalb der Pflegeimmobilie eine Instandhaltungsrücklage der Eigentümergemeinschaft gebildet. Diese liegt meist zwischen 2,00 € und 3,00 € /m².

Weitere Informationen und Tipps rund um das Thema Pflegeimmobilie finden Sie hier.