Der Bundesrat hat am 22. März 2024 dem Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses zum Wachstumschancengesetz zugestimmt, das damit die letzte Hürde im Gesetzgebungsverfahren genommen hat. Damit ist auch die degressive AfA für den Neubau von Wohnungen beschlossen.

Als Alternative zu der linearen AfA gibt es nun eine degressive AfA in Höhe von 5%. Voraussetzung ist hierfür, dass diese Bauten für Wohnzwecke dienen und zwischen dem 01.10.2023 und dem 30.09.2029 gekauft worden sind. Maßgeblich ist hiefür das Datum der Beurkundung des Kaufvertrages. Im Jahr der Anschaffung oder Herstellung erfolgt die Abschreibung zeitanteilig. Der Steuerpflichtige hat ein Wahlrecht, zur linearen AfA nach Absatz 4 zu wechseln. Soweit diese eintreten, kann zur linearen AfA gewechselt werden. Möglich ist zudem eine Kombination der Nutzung von Sonder-AfA, degressiver AfA und linearer AfA.

Quelle: https://www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/abschreibung-in-der-steuer-degressive-afa-beim-wohnungsbau_84342_602294.html

Dies gilt für einige Neubau Pflegeimmobilie wie bspw. diesen Objekten: Seniorenzentrum „Am Mühlenberg“ in Sögel, Seniorenzentrum „Am Gausebrink“ in Ochtrup, Seniorenzentrum „La Vida“ in Schüttorf, Seniorenquartier Wendeburg, Seniorenzentrum Linscheider Bach in Altena, Lebenspark Detmold und weitere mehr.