Der Erwerb einer Pflegeimmobilie kann steuerliche Vorteile mit sich bringen. Die Abschreibung des Kaufpreises über die Nutzungsdauer der Immobilie, meist 50 Jahre, kann als Werbungskosten geltend gemacht werden. Zudem können Zinsen für Darlehen, die für den Kauf oder die Renovierung der Pflegeimmobilie aufgenommen wurden, als Werbungskosten abgesetzt werden. Die Mieteinnahmen müssen versteuert werden, aber es können Ausgaben, wie Verwaltungskosten, Instandhaltung oder Abschreibungen, davon abgezogen werden. Es ist jedoch immer ratsam, einen Steuerberater zu konsultieren, um alle steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen.

Hinweis: Degressive AfA für Wohngebäude bei Baubeginn ab 1. Oktober 2023

Sie ist auf sechs Jahre befristet und wird Eigentümmerinen und Eigentümern von Wohngebäuden mit einem (mindestens) Effizienzstandard 55 die Möglichkeit bieten, sechs Jahre sechs Prozent der Investitionskosten von der Steuer abschreiben zu können.

Das Bundeskabinett hat die Vorschläge von Bauministerin Klara Geywitz für neue Steueranreize beschlossen.

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