Wir möchten Ihnen an dieser Stelle das bevorzugte Belegungsrecht beim Erwerb eines Pflegeappartements am Beispiel der Seniroenresidenz Osnabrück näher erläutern:

Sofern das erworbene Pflegeappartement frei ist, besteht ein bevorzugtes Belegungsrecht auf das erworbene Appartement. Sollte dieses Appartement nicht verfügbar sein, so erhält man als Eigentümer das nächst freiwerdende Appartement. Im akuten Bedarfsfall wird seitens des Betreibers ein Pflegeplatz in einer anderen vom Betreiber geführten Einrichtung vermittelt.

Im Falle der Pflegeimmobilie Osnabrück bezieht sich dieses bevorzugte Belegungsrecht nicht nur auf einen Platz in einer stationären Pflegeeinrichtung sondern ebenso auf das Service-Wohnen in Deutschland und auch in Siena in der Toskana. 

Dieses bevorzugte Belegungsrecht erhalten nicht nur die Erwerber, sondern auch nahestehende Angehörige.

Weiterführende Informatioinen zu der Seniorenresidenz Schiefe Güntke in Osnabrück finden Sie hier.