An dieser Stelle geben wir Ihnen Antworten auf Fragen, die uns häufig gestellt werden.

Frage 2: Wer ist für die Vermietung und die Betriebskostenabrechnung des Pflegeappartements zuständig?

Der Betreiber ist für die Vermietung der Pflegeappartements sowie für die Betriebskostenabrechnung vollumfänglich zuständig. Der Betreiber ist zudem ebenso für die Instandhaltung des gesamten Inventars sowie der Innenausstattung verantwortlichen. Sie als Eigentümer haben keinerlei Mieterkontakt.

Weitere interessante Themen rund um die Pflegeimmobilie finden Sie hier.