Im Unterschied zu den monatlichen Mieteinnahmen des Eigentümers einer Pflegeimmobilie zahlt ein Bewohner in einer stationären Pflegeeinrichtung keine klassische Miete für die Nutzung des Wohnraumes. Der Bewohner zahlt für die Unterkunft (sein Appartement), die pflegerische Versorgung des Betreibers und die Verpflegung sowie einen Beitrag für die Instandhaltung der Einrichtung.

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