In einem Artikel der Neuen Osnabrücker Zeitung vom 1. März 2024 wird von einer zunehmenden Triage in Pflegeinrichtungen berichtet. So können sich immer mehr Heime aufgrund von immer lämger werdenden Wartelisten ihre Bewohnerinnen und Bewohner aussuchen.

Besonders hiervon betroffen seien Patientinnen und Patienten mit hohem Pflegeaufwand. Diese hätten oft das Nachsehen und müssten stattdessen Zuhause versorgt werden oder in der Klinik verbleiben, bis ein entsprechender Platz vorhanden ist. Hier schließt sich die Thematik des Fachkräftemangels an. Einrichtungsleitungen berichten, dass sie schon längst darauf achten müssen, die Belastung für die Mitarbeitenden möglichst gering zu halten- dies bedeutet auch, „einfachere“ Pflegefälle zu bevorzugen.  Den gesamten Artikel finden Sie hier.

Insgesamt ist der Bedarf an Pflegeimmobilien in Deutschland und damit die Steigerung der aktuellen Heimplatzzahlen nach wie vor hoch.

Für Eigentümerinnen und Eigentümer eines Pflegeappartements besteht ein bevorzugtes Belegungsrecht in der betreffenden Pflegeinrichtung. Vorbei an einer bestehenden Warteliste der Pflegeeinrichtung, erhalten Eigentümer das nächste verfügbare Appartement. Dies gilt nicht nur für die Pflegeeinrichtung in dem das Appartement erworben wurde, sondern in der Regel auch für alle anderen Einrichtungen des Betreibers.

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