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Pflegeappartement und Eigentumswohnung im Vergleich

Wo liegen die Unterschiede der jeweiligen Anlageform?

Pflegeappartements sind im Immobiliensektor aktuell immer noch ein Insidertipp. Als Kapitalanlage sind klassische Eigentumswohnungen momentan noch weitaus bekannter. Als Anleger sollte man sich bewusst sein, dass eine Eigentumswohnung eine deutlich zeitintensivere und nachfrageabhängigere Kapitalanlage darstellt, als eine Pflegeimmobilie.

Nehmen Sie sich die Zeit und vergleichen Sie die beiden Anlageformen in der Gegenüberstellung.

Pflegeappartement

Eigentumswohnung

Miete/Mietrendite Die Mietrendite liegt in der Regel bei Neubauten zwischen 3,40% – 3,80% und bei Bestandsobjekten zwischen 3,80% und 4,50%.
Die Miete ist nicht abhängig vom Mietspiegel in der Region, sondern richtet sich nach den jeweiligen Pflegesätzen.
Bei Neubau-Eigentumswohnungen liegt die marktübliche Mietrendite bei 2,50% – 3,50%.
Mieterwechsel Aufgrund langfristiger Vermietung entfällt eine wiederkehrende Mietersuche. Es besteht das Risiko wechselnder Mieter und damit auch ein möglicher Leerstand.
Vermieterrisiken Vermindertes Risiko durch langjährige Mietverträge, häufig mit anschließender Verlängerungsoption um weitere 5 Jahre. Die Miete fließt monatlich, unabhängig von der Belegung Ihres Pflegeappartements. Die Mietersuche muss vom Eigentümer durchgeführt werden. Es besteht das Risiko von Mietausfällen oder Streitigkeiten.
Standort Eine professionell erstellte Standortanalyse inklusive Bedarfsberechnung liegt vor. Es liegen in der Regel keine abgesicherten Entscheidungshilfen vor, subjektive Einschätzungen dienen oft als Grundlage.
Appartement Alle Pflegeappartements bieten nahezu die gleichen Eigenschaften. Die Investitionsentscheidung ist daher leicht zu treffen. Viele Unsicherheiten (bedarfsgerechte Grundriss, stimmige Ausrichtung, Mitbewohner oder Eigentümergemeinschaften etc.) müssen berücksichtigt werden.
Vermietung Langfristig gesicherte Mieteinnahme durch einen i.d.R. 20-jährigen Pachtvertrag zzgl. Verlängerungsoptionen mit einem etablierten Betreiber. Die Vermietung der Eigentumswohnung muss vom Vermieter selbst organisiert werden.
Betriebskosten Alle laufenden Betriebs- und Instandhaltungskosten werden vom Betreiber übernommen (Strom, Gas, Wasser etc.) mit Ausnahme der Kosten für Dach und Fach und den Verwalter. Der Eigentümer muss jährlich eine Nebenkostenabrechnung erstellen. Nicht alle Nebenkosten sind umlagefähig (Reparaturen und Instandsetzungen).
Steuerlicher Vorteil Die Gebäudeherstellungskosten werden über 50 Jahre mit 2% p.a. steuerlich abgeschrieben. Der nicht abschreibungsfähige Grundstücksanteil liegt bei 10%.
Bei Gebäuden, die nach dem 31.12.2023 fertiggestellt werden, liegt erhöht sich die Abschreibung auf 3,00% jährlich.
Abschreibung des Objekts im Normalfall ebenfalls mit 2%, der nicht abschreibungsfähige Grundstücksanteil liegt meist zwischen 20 und 25% und somit deutlich höher als bei einer Pflegeimmobilie.
Instandhaltungskosten Aufgrund gewerblicher Nutzung durch den Pächter kann ein Großteil der Instandhaltungskosten auf den Pächter umgelegt werden wie bspw. Strom, Gas und Wasser. Im Wohnraummietvertrag können Instandhaltungspflichten nur eingeschränkt auf die Mieter übertragen werden. Der Eigentümer ist verpflichtet, jährlich eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen.
Risiken Ausfall des Betreibers z. B. durch Insolvenz; statistisches Risiko < 1%. Sollte dies trotzdem passieren, kann es nur vorübergehend zu einem Mietausfall bis ein neuer Betreiber gefunden ist, kommen. Die staatlich refinanzierten Mieten fließen weiter. Ärger mit säumigen Mietern, Zwangsräumungen, Mietnomaden bis hin zur rechtlichen Durchsetzung der Ansprüche und deren möglichem Verlust.

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