Die Sonderabschreibung (degressive AfA) für Wohngebäude kommt zum 1. Oktober 2023.

Sie ist auf sechs Jahre befristet und wird Eigentümmerinen und Eigentümern von Wohngebäuden mit einem (mindestens) Effizienzstandard 55 die Möglichkeit bieten, sechs Jahre sechs Prozent der Investitionskosten von der Steuer abschreiben zu können.

Das Bundeskabinett hat die Vorschläge von Bauministerin Klara Geywitz für neue Steueranreize beschlossen.

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