Im Unterschied zu den monatlichen Mieteinnahmen des Eigentümers einer Pflegeimmobilie zahlt ein Bewohner in einer stationären Pflegeeinrichtung keine klassische Miete für die Nutzung des Wohnraumes.

Der Bewohner zahlt für die pflegerische Versorgung des Betreibers, die Unterkunft (sein Appartement) und die Verpflegung (Mahlzeiten) sowie einen Beitrag zu der Instandhaltung der Einrichtung. Die Kosten für einen Pflegeplatz setzen sich aus folgenden Positionen zusammen:

• Pflegekosten, die abhängig vom Pflegegrad der Person sind
• Unterkunft und Verpflegung Investitionskosten für Instandhaltungen in der Einrichtung
• Gegebenenfalls Kosten für Zusatzleistungen

Die Pflegekosten sind in der Regel höher als die Leistungen der Pflegekasse. Den Differenzbetrag, den sog. Eigenanteil, trägt der Bewohner selbst. Die Höhe des Eigenanteils ist nicht mehr abhängig von dem Pflegegrad.

Alle Bewohner zahlen denselben Betrag für den Eigenanteil in der Pflege. Eine Höherstufung in einen nächst höheren Pflegegrad hat dadurch keine Auswirkungen mehr auf die Höhe des pflegerischen Eigenanteils. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten und Kosten für Zusatzleistungen werden nicht von der Pflegeversicherung übernommen und sind daher selbst zu tragen. Sind der Bewohner oder seine Angehörigen aus finanziellen Gründen hierzu nicht in der Lage, trägt das Sozialamt die Differenz.

Pflegegrade und Kostenübernahme
Pflegegrad I 125 €
Pflegegrad II 770 €
Pflegegrad III 1.262 €
Pflegegrad IV 1.775 €
Pflegegrad V 2.005 €

Sollten Sie Fragen vor dem Erwerb einer Pflegeimmobilie zu den Hintergründen einer Finanzierung eines Pflegeplatzes haben, melden Sie sich bitte immer gerne.