Ab dem 1. Juli 2021 verändert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ihre Bedingungen und entwickelt so die Förderung für energieeffiziente Gebäude weiter.

Der sogenannte „Tilgungszuschuss“ von bis zu 37.500 € wird ab diesem Zeitpunkt auch ohne die Aufnahme eines Darlehens gewährt. Die Förderung mit zinsgünstigem Darlehen bleibt jedoch selbstverständlich für Sie weiterhin bestehen.

Weiterführende Informationen erhalten Sie unter www.kfw.de.

Sehr gerne beraten wir Sie zu diesem Thema und freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.