Zur Belebung des deutschen Wohnungsmarktes können bei ausgewählten Pflegeimmobilien die Anschaffungskosten mit 5 % desgressiv abgeschrieben werden, ein Wechsel zur linearen AfA ist möglich. Abschreibungsfähig nach §7 Abs. 5a EStG: Die Anschaffungskosten können .

Diese Information stellt jedoch keine Garantie dar oder ersetzet eine steuerliche Beratung. Wir empfehlen daher immer die Kontaktaufnahme zu Ihrem Steuerberater.

Weiterführende Informationen zu diesem Thema erhalten Sie beim Bundesamt für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.