Eigentümer und nahestehende Angehörige von Pflegeimmobilien und Wohnungen des betreuten Wohnens / Service Wohnens profitieren von dem sogenannten bevorzugten Belegungsrecht. Dies garantiert den Eigentümern einen bevorzugten Zugang zu einem Pflegeappartement in seiner Pflegeeinrichtung und allen anderen Objekten des Betreibers. Damit erhöht sich die Standortauswahl und damit die schnellere Verfügbarkeit eines freien Pflegeplatzes enorm. Als Eigentümer werden Sie bei der Vergabe des nächsten freien Pflegeplatzes bevorzugt.
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